Ein gutes Portrait braucht kein Gesicht. Manchmal erzählen eine Geste, eine Narbe oder ein anderes kleines Detail mehr über eine Person, als ein Blick in die Augen. Das Kollektiv „Echtes Leben Zeigen“ besteht aus Kinder- und Familienfotograf*innen und hat sich der Herausforderung gestellt, genau solchen Aufnahmen in seinen Reportagen einen Platz zu geben.
Die Aufnahmen geben Einblicke in das alltägliche Familienleben, zeigen die kleinen besonderen Momente und halten Erinnerungen fest, die wohl verloren wären, würden die Kinder wie auf frühen Portraitaufnahmen in Reih und Glied stehen und in die Kamera lächeln.
Natürlich besteht eine komplette Reportage nicht ausschließlich aus dieser Art von Aufnahmen, aber für diese Herausforderung haben die Fotograf*innen ihre besten gesichtslosen Portraits herausgesucht. Wir dürfen eine kleine Auswahl der eingereichten Fotos zeigen:

© Nina Gebke, ebeso Titelbild
„Echtes Leben Zeigen“ vereint dokumentarisch arbeitende Fotograf*innen im deutschsprachigen Raum. Mit ihren regelmäßig ausgerufenen Challenges sammeln sie Arbeiten, die bestimmte Themen bearbeiten und veröffentlichen ausgewählte Fotografien auf ihrer Webseite.
Das ist im Rahmen der DSGVO bei Fokussierung auf einzelne Personen die einzige Möglichkeit, wenn man deren Fotos öffentlich zeigen will ohne schriftlich Einverständniserklärung. Daher ist das Thema relevant und gut. Finde ich gut.
A propos DSGVO: hat eigentlich seit Beginn dieser Verordnung auch nur ein einziger Street Photographer Schwierigkeiten wegen seiner Bilder bekommen?
Mal als Randnotiz. Die DSGVO ist für den gewerblichen Umfang gedacht, nicht für den privaten Umfang.
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Dann gilt es hier zu unterscheiden. Und das ist ja auch das Thema bei der Streetfotografie. Und nein. Ich bin kein Anwalt. Aber wenn ich für mich im persönlichen Rahmen fotografiere falle ich ja nicht unter die DSGVO Verordnung.
Und es gibt ja auch noch die Erwägungsgrundlage.
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-18/
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
Diskutieren lässt sich bestimmt im Bezug „Beruf“ und „Privat“. Bin ich Fotograf aber mache privat Bilder und diese werden auch in keinem kommerziellen Bezug gestellt, gilt sie dann trotzdem? Das ist eher die spannende Frage.
DSGVO hin oder her. Einige sehr starke Bilder die unterstreichen, dass es tatsächlich nicht immer das Gesicht braucht, um Emotionen und den perfekten Moment auszudrücken.
Gefällt mir sehr gut.
Sehr schön gesagt.
Tolle Bilder, tolle Idee um das Leben einzufangen!
Das ist ganz, ganz toll. Erinnert mich etwas an Kate Parker, nur eben „faceless“. Schön.
feiner beitrag, danke…
Sehr tolle Bilder, bin gerade am Anfang der Fotografie aber habe schon spaß dran und meinen eigenen kleinen Blog bin ich am aufbauen.
Aber solche tollen Fotos hinzubekommen dafür muss ich wohl noch viel üben.
Gruß Steffi