Im Gespräch mit den Machern von RechtamBild.de
RechtamBild.de ist eine Seite von Dennis Tölle (26) und Florian Wagenknecht (25). Die beiden Jurastudenten aus Bonn bloggen dort bereits seit Anfang 2010 über Fotorechte und Urheberrechte. Für das folgende Interview traf ich mich mit ihnen in einem Cafe nahe der Uni.
Woher kam die Idee für euren Blog?
Dennis: Die Grundidee entstand aus der Verbindung zwischen meinem Jurastudium und privater Fotografie. Ich hatte mich selbst gefragt, ob ich Fotos von Menschen auf der Straße einfach veröffentlichen darf. Durch das Studium habe ich natürlich eine gute Recherchemöglichkeit. Nachdem ich die Frage für mich geklärt hatte, kam ich auf die Idee das Ganze online zu stellen.
So entwickelte sich der Blog langsam. Nach 2 Monaten kam dann auch Florian dazu. Kennengelernt haben wir uns durch das Studium.
Was genau gibt es auf eurem Blog zu lesen?
Florian: Ganz allgemein alles zum Urheber- und Fotorecht. Momentan haben wir uns etwas mehr auf das Fotorecht spezialisiert. Wir beschäftigen uns zum Beispiel mit Fragen wie: Wen darf man fotografieren? Brauche ich einen Vertrag, wenn ich ein Model fotografiere? In wessen Rechte greife ich ein, wenn ich ein Haus fotografiere?
Teilweise ist vielen gar nicht bewusst, was es da alles zu beachten gibt. Geplant ist auch das Urheberrecht stärker zu behandeln. Das Recht am Bild ist nicht nur das Fotorecht. Es geht zum Beispiel auch um Persönlichkeitsrechte, die man verletzen könnte.
Sind die Themen nicht irgendwann ausgeschöpft?
Dennis: Die Grundlagen sind irgendwann wirklich erzählt. Aber es entwickelt sich alles weiter. Primär durch die Rechtsprechung, die sich verändert.
Es kommen auch immer wieder erstaunlich viele neue Fragen auf, an die man so noch gar nicht gedacht hat. Aktuellstes Beispiel ist der Artikel über Helmut Kohl, der zweimal in der selben Pose fotografiert wurde. Kann man so etwas überhaupt schützen? Solche Fragen wurden bisher selten gestellt und ich glaube auch nicht beantwortet.
Florian: Wir wollen bei den Fotografen ein Bewusstsein für diese Fragen schaffen. Auch durch die neuen Medien, wie dem Internet, entstehen neue Fälle. Zum Beispiel die Frage, ob die Google-Bildersuche überhaupt in der bisherigen Art bestehen darf.
Das Leben schreibt die besten Fälle. Man kann sich Vieles so gar nicht ausdenken. Es gibt genug, worüber man schreiben kann.
Mit was sollte sich jeder Fotograf auseinandersetzen?
Dennis: Die wichtigsten Artikel für Fotografen haben wir in einem PDF zusammen gefasst, das man auf unserer Seite herunterladen kann. Wir haben es „Handbuch für Fotografen“ genannt. Bis jetzt enthält es auf 24 Seiten die Basics, die man unserer Meinung nach wissen sollte.
Das Handbuch wird aber nach und nach erweitert und aktualisiert. Man muss es natürlich nicht auswendig lernen, aber man bekommt dadurch eine Idee von Rechten, die man als Fotograf berührt.
Ihr bekommt auch Leserfragen. Gibt es da Probleme, die oft auftauchen? Und was ratet ihr den Leuten?
Florian: Die meisten Leserfragen sind wirklich Einzelfälle. Wir nehmen sie gerne als Anreiz für Artikel, können aber keine rechtlichen Auskünfte geben. Wir versuchen nur allgemein gefasst etwas zu sagen und zu erläutern, wie so ein Problem grundsätzlich aussieht. Da wir noch nicht fertig mit dem Studium sind, dürfen wir es nicht konkret für den Einzelfall beantworten.
Dennis, du hast vorhin gesagt, dass du auch selbst fotografierst?
Dennis: Ich habe vor 5 Jahren angefangen zu fotografieren. Meine Bilder kann man auf loungeblog.de sehen. Aber mittlerweile ist das etwas eingeschlafen.
Florian: Ich habe mit Fotografie nicht in dem Ausmaß zu tun. Ich begnüge mich mit der juristischen Seite. (lacht)
Was habt ihr für die Zukunft geplant?
Dennis: Wir wollen den Blog inhaltlich ausweiten. Es gibt nicht nur Fotografen, die mit dem Urheberrecht in Berührung kommen, sondern zum Beispiel auch Autoren oder Verleger. Im Grunde alle Menschen, die schöpferisch tätig sind, oder mit Werken zu tun haben.
Unser Blog wächst mittlerweile sehr stark und schnell. Wir freuen uns sehr darüber und hoffen einfach, dass es so weiter geht. Am wichtigsten ist uns, dass die Qualität erhalten bleibt.
Vielen Dank für das Gespräch!
Ein „Dankeschön!“ an euch Kwerfeldeiner, solch einen BLog bekannt(er) zu machen; UND natürlich auch ein „Dankeschön!“ an die beiden BLogger!
Interessantes Angebot bzw Artikel.
Meine Fotoseite habe ich zum Teil aus dem Grund gestartet, damit ich die Rechte am Bild nicht an Dienste wie Flickr oder Picassa abtrete. Mal sehen ob das reicht ;)
Grüße,
Christian
Bedankt, ich habe die beiden direkt im Blog weiter empfohlen… linken und verlinken ohne gelinkt zu werden… :)
Hi
Danke für die Info. Darüber muss man sich einfach auch mal Gedanken machen.
Gruß Martin
Danke für den Beitrag.
Ich bekomme langsam Zweifel, ob es rechtens von mir ist, meine Reisefotos auf meiner Homepage zu veröffentlichen, insbesondere die Straßenszenen mit Abbildungen von Menschen (http://www.plumonde.de/2011/02/kairo-unplugged/). Ich veröffentliche die Bilder schon mit einem gewissen künstlerischen Anspruch … aber es sind doch Urlaubsfotos und keine der 4 im Handbuch für Fotografen genannten Ausnahmen trifft hier exakt zu. Gibt es dazu Präzedenzfälle, die man sich ansehen kann?
Danke an Katja für das nette Treffen und das gelungene Interview!
Grüße,
Dennis.
Schöner informativer Artikel. Werde mich gleich mal bei RechtamBild.de umschauen. Für Fotografen ein toller Service.
Liebe Grüße aus Bonn
Julia
wenn ich dieses recht-am-bild-ding lese, könnte ich sofort schreien. vor allem, dass sich alle damit abfinden und immer nur sagen, mensch, voll schade für street, finde ich in der tat verwirrend.
alle dem deutschen recht unterstehenden handybesitzer sollten täglich jemanden ohne erlaubnis bei einer alltäglichen handlung fotografieren und sich dann selbst anzeigen.
dazu am besten täglich noch einen handybesitzer, dessen objektiv im handy beim telefonieren auf einen gezeigt hat, festsetzen bis zum eintreffen der polizei: damit die fotos gelöscht werden! ich bin mir sicher das telefonat war nur tarnung, officer!
Vielen Dank, genau so etwas habe ich gerade gesucht!
… und es ist so wichtig …
« Wiethough ? Ich hab das Bild bei google gefunden. Das ist doch frei ! »
Ja. Nee. Is klar.
;)
Hauke
Als Footgraf kann man ja schnell in rechtliche Fallstricke geraten, da finde ich ein profunde Webseite und auch das Handbuch für Fotografen sehr hilfreich.
LG Marco
hallo zusammen,
mit dem Handbuch kann ich gar nichts anfangen. Um die rechtlichen Inhalte auf die Praxis rechtssicher umsetzen zu können, braucht man dann wieder einen Anwalt.
Die Urteile und Beispiele aus der Praxis halte ich dagegen für sinnvoll, denn da erfährt man dann wenigstens konkret, was der Paragraphendschungel Recht bedeuten kann im Einzelfall.
Ich würde mir noch Positivbeispiele aus der Praxis wünschen, also Fälle wo die Nutzung rechtens gewesen und eine Klage erfolglos geblieben ist.
Liebe Grüße
Thomas
Blogartikel dazu: browserFruits September #2 - kwerfeldein - Fotografie Magazin
Blogartikel dazu: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative - kwerfeldein - Fotografie Magazin