Im Gespräch mit Copytrack
Vor einem Monat erzählte mir ein befreundeter Fotograf begeistert von Copytrack – einem Dienst, mit dem man nicht nur Bilddiebstahl ausfindig machen kann, sondern der sich auch um die Nachlizenzierung der Werke kümmert. Da der Dienst kostenlos ist und lediglich eine Provision bei erfolgreicher Lizenzierung anfällt, habe ich nicht lange überlegt und mich registriert.
Ich hatte bereits in der Vergangenheit meine erfolgreichsten Aufnahmen durch die Bildsuche von Google geschickt und auf diesem Weg nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Umso überraschter war ich, als Copytrack noch am selben Tag einige Übereinstimmungen fand, die ich noch nicht kannte. Unter anderem auch eine kommerzielle Nutzung auf Amazon. Mit einem Klick konnte ich Copytrack beauftragen, dem Fall nachzugehen. Seitdem ist einige Zeit vergangen und es sind noch weitere Fälle aufgetaucht, die in Bearbeitung sind.
Da ich mir sicher bin, dass sich auch viele von Euch mit Bilddiebstahl herumschlagen müssen und sich oft sicher genauso ohnmächtig fühlen wie ich, wenn ein eigenes Bild kommerziell genutzt wird, habe ich Copytrack um ein Interview gebeten.
Was unterscheidet Eure Suche von der Bildsuche von Google? Ich logge mich etwa einmal pro Woche bei Euch ein und mir werden neue Treffer angezeigt; auch solche, die ich per Bildsuche bei Google nicht gefunden habe.
Das ist eine spannende Frage, die uns oft gestellt wird. Die Copytrack-Technologie hat zwar Ähnlichkeit mit Suchmaschinen wie Google, unterscheidet sich aber an einem entscheidenden Punkt. Suchmaschinen wie Google erfassen stetig neue und veränderte Inhalte ohne einen bestimmten Fokus. Alle gefundenen Inhalte werden indiziert, damit sie für die Nutzer*innen anschließend durch eine Suchanfrage gefunden werden können.
Bei Copytrack hingegen gestaltet sich das etwas anders, hier besteht der Index bereits. Er setzt sich aus den Bildmerkmalen der Bilder aller Copytrack-Kund*innen zusammen und bildet so den Fokus für die weltweite Suche im Internet. Zusätzlich nutzen wir sogenannte Crawler, die fortwährend das Internet nach Bildern durchforsten. Ein Crawler muss dann „nur noch“ die Informationen zum Bildindex hinzufügen, „wo“ die Bilder sich im Internet finden lassen. Dazu werden alle durch den Crawler gesammelten Bilder kontinuierlich mit dem Copytrack-Bildindex verglichen.
Immer wenn es eine Übereinstimmung gibt, wird das Bild mit dem Fundort direkt den zugehörigen Kund*innen angezeigt. Für eine schnelle und bestmögliche Ausgabe von Fundorten setzt Copytrack eine große Anzahl unterschiedlicher Crawler ein, die Blogs, Shops, Nachrichtenseiten, beliebte soziale Netzwerke und Marktplätze wie Amazon und Ebay gezielt analysieren. Klingt an sich gar nicht so kompliziert, aber dahinter steckt höchstes technologisches Know-how.
Ich habe mittlerweile schon 200 Bilder bei Euch hochgeladen und unter den 400 Treffern waren leider tatsächlich Fälle, bei denen ich Euch mit der Nachlizenzierung beauftragt habe. Einigen konntet Ihr nicht nachgehen, wie zum Beispiel unerlaubter Bildnutzung auf Youtube, weil hier Dritte Inhalte veröffentlichen können. Andere wurden abgelehnt, weil keine Kontaktinformationen auffindbar waren. Habe ich einfach Pech gehabt? Und was ratet Ihr bei Fällen wie zum Beispiel Youtube?
Bei sozialen Netzwerken, Youtube oder anderen Plattformen handelt es sich um nutzergenerierte Inhalte, also solche, die nicht von den Plattformbetreiber*innen selbst, sondern den Nutzer*innen eingestellt wurden. Die Plattformen selbst haften für diese Inhalte nur sehr beschränkt – grundsätzlich besteht erst einmal nur die Möglichkeit der Löschung der Inhalte.
Da die Plattformen die Daten ihrer Nutzer*innen mit Hinweis auf das Datenschutzrecht nur sehr ungern herausgeben, gelangen wir nur schwer bis gar nicht an die nötigen Kontaktdaten des tatsächlichen Uploaders. Angebote und Schadensansprüche können jedoch nur mit echten Kontaktinformationen geltend gemacht werden. Können wir die nötigen Daten nicht ermitteln, können wir keine Ansprüche unserer Kund*innen geltend machen.
Unser Tipp: Die Plattformen haben meist eigene Rubriken, um Verletzungen zu melden oder man kann darüber die E-Mail-Adresse des betreffenden Users erfragen. Bei Kontaktaufnahme über die Plattform ergibt sich doch leider häufig das Problem, dass keine Reaktion kommt oder es sich bei den hinterlegten Daten des Nutzers um eine Fake-E-Mail-Adresse handelt. Betroffenen bleibt aber wenigstens das Recht, den Inhalt löschen zu lassen.
Viele Fotograf*innen haben Angst vor Fotodiebstahl. Ist diese Angst überhaupt begründet? Habt Ihr Statistiken, wie oft Fotos für kommerzielle Zwecke oder in einem schwierigen Kontext genutzt werden?
Bekannte Bilderportale gehen davon aus, dass täglich über zwei Milliarden digitale Fotografien im Internet hochgeladen und geteilt werden. Schätzungsweise 85 % hiervon werden ohne gültige Lizenzen digital weiterverwendet. Zusätzlich zeigt der aktuelle Fall von Eduardo Martins, einem Mann, der sich mit geklauten Bildern als Kriegsfotograf auf Instagram feiern ließ, eindrucksvoll, welche Ausmaße Fotodiebstahl mittlerweile angenommen hat.
Als Fotograf*in sollte man davor jedoch keine Angst haben, sondern man sollte sich der Gefahr bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Und da wir uns für die Rechte von Fotograf*innen einsetzen, sollten eher die Fotodieb*innen Angst bekommen.
Wie viel bringt da ein Wasserzeichen?
Das Wasserzeichen ist in der Tat eine weitverbreitete Methode zum Schutz vor Bildklau und schreckt sicherlich einige Langfinger vor unerlaubter Nutzung ab. Doch diese Art der „Verunstaltung“ der Bilder steht vermutlich in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Gibt es bessere Möglichkeiten, sich zu schützen?
Eine hieb- und stichfeste Methode gegen Bildklau ist leider noch nicht erfunden, dennoch bieten einige Mittel und Wege die Möglichkeit, Bildklau einzudämmen:
Eine einfache Alternative, um Bildklau zumindest zu erschweren, ist, auf der eigenen Webseite und unter den einzelnen zu schützenden Dateien deutlich erkennbar auf die Urheber*innen der Fotos und Grafiken hinzuweisen (kurz und knapp beispielsweise über „Lizenzerwerb hier“). Oder man veröffentlicht seine Bilder in möglichst niedriger Auflösung. Auf diese Weise werden diese meist für Bildklau unattraktiv und können in der Regel auch nicht für Druckerzeugnisse eingesetzt werden.
Für viele Zwecke genügen jedoch auch Bilder in schlechterer Qualität. Daher ist es gängig, dass Bildklau bequem in Form von Screenshots vorgenommen wird. Plug-ins, die Bildschirmfotos von Webseiten und den auf diese hochgeladenen Bilder und Grafiken verhindern, könnten hier Abhilfe schaffen.
Für die eigene Webseite lässt sich auch über wenige Zeilen Javascript eine Sperre der rechten Maustaste einstellen. Dies verhindert beispielsweise das Kopieren und Herunterladen von Dateien über das Kontextmenü. Das ist jedoch nicht jedermanns Sache und garantiert leider auch keinen Schutz vor etwa Screenshots.
Dass Fotograf*innen und andere Bildrechteinhaber*innen so viel Zeit in den Schutz ihrer Bilder investieren müssen, ist aus unserer Sicht äußerst bedauerlich, wenn auch offensichtlich notwendig. Wir sind daher froh, die beklauten Fotograf*innen, Agenturen und Verlage durch unseren Rundum-Service auf dem Weg zu ihrem Recht entlasten zu können.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines bei Euch zur Klärung eigereichten Falls in der Regel? Einer meiner aktuellen Fälle meldet sich nicht auf Eure Lizenzangebote. Als Information an mich ist hinterlegt: „Das Angebot ist ausgelaufen. Der Fall wird jetzt überprüft und die nächsten Schritte eingeleitet.“ Was genau bedeutet das?
Da im Rahmen der Urheberrechtsverfolgung immer zwei Seiten involviert sind, kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden und jeder Fall verläuft anders.
Aber sehen wir uns dazu einmal den Prozess von Copytrack an: Mit jedem Auftrag zu einer Rechtsverfolgung versendet Copytrack im Sinne der Rechteinhaber*innen ein Angebot zur nachträglichen Lizenzierung. Die Gegenseite hat anschließend die Möglichkeit, eine gültige Lizenz nachzuweisen oder eine nachträgliche Lizenz zu erwerben. Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor und sind die sogenannten Rechteverletzer*innen einsichtig, kann der Fall im Durchschnitt binnen 60 Tagen beigelegt werden.
So einfach ist es aber nicht immer. Vielen Rechteverletzer*innen ist das Verletzen von Rechten im Rahmen von Bildklau gar nicht bewusst und so werden Angebote auch gern mal unbeantwortet gelassen – wie in Ihrem Fall.
Ist ein Angebot „ausgelaufen“, also nicht angenommen, prüft Copytrack im nächsten Schritt die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und leitet diese im Hintergrund ein. Der Fall geht zunächst ins Mahnverfahren über. Gebunden an die gesetzlichen Fristen kann hier selbstverständlich einige Zeit vergehen.
Sollten die Rechteverletzer*innen im Mahnverfahren auf die Forderung nicht eingehen, so wird der Fall vor Gericht gebracht. Hier ist nun besonders viel Geduld gefragt, da Copytrack hier auf einen vom Gericht veranschlagten Termin warten muss – und da kann schon einmal einige Zeit vergehen. Mehr zu unserem Prozess finden Sie hier.
Die Forderungen sind ja recht standardisiert und gerade bei Seiten, deren Sprache ich nicht verstehe, bin ich oft unsicher, ob ich einen Fall einreichen sollte. So habe ich vor einiger Zeit einen privaten spanischen Blog gefunden, bei dem eine 16-Jährige mein Bild unter ihr Gedicht gesetzt hatte. Hier wäre mir eine Lizenzierung zu viel, ich wollte dem Mädchen nicht schaden und bat sie, das nächste Mal zu fragen und meinen Namen dazu zu setzen. Würdet Ihr in einem solchen oder ähnlichen Fall Bescheid geben oder wird auch hier die Lizenzgebühr wie bei allen anderen eingefordert?
Da Copytrack selbst den Anspruch hat, ein fairer Service zu sein, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, nur gegen die kommerzielle Nutzung von Bildern vorzugehen. Wird ein Fall bei uns eingereicht, so prüfen wir den Fall nach unterschiedlichen Kriterien. Unter anderem prüfen wir hier auch, ob die Nutzung des Bildes einer privaten oder kommerziellen Nutzung unterliegt. In dem von Dir beschriebenen Fall würden wir die Verfolgung einstellen, da hier keine kommerzielle Nutzung vorliegt.
Aber selbst, wenn eine kommerzielle Nutzung vorliegt, ist Copytrack stets um eine faire Lösung für beide Seiten bemüht. Zuerst bieten wir den Bildnutzer*innen immer ein Angebot zur Nachlizenzierung an. Die Bildnutzer*innen haben so die Möglichkeit, eine Lizenz nachzuweisen oder das Bild weiterhin, gegen eine angemessene Entlohnung für die Rechteinhaber*innen, zu nutzen.
Vielen Dank für das spannende Interview und Eure Arbeit!
Die dabei vorgenommene Abweichung von der gängigen Rechtspraxis (Auskunftsanspruch, insbesondere Unterlassungserklärung! und Schadensersatz) mag man verschieden beurteilen.
Im Wesentlichen aber zum Crawler:
Ich finde mit der kostenfreien Tineye-Suche wesentlich mehr Bilder & Urheberrechsverletzungen als bei Copytrack. Und es hat den Anschein als würde auch Copytrack Amazon und ebay nicht durchsuchen können (oder wollen?). Was sehr schade ist.
Amazon hat es bei mir gefunden.
Dann hast Du wohl Glück. Ich habe jetzt auch nochmal mit der Google-Bildersuche verglichen – diese findet bei mir deutlich mehr Bilder als Copytrack. Insofern sollte man meines Erachtens nach nicht nur allein auf Copytrack setzen, schon allein was die Bildersuche angeht.
Bei mir wurde neben vielen internationalen Onlineshops auch eBay und Amazon gefunden. Es kann jedoch einige Tage dauern bis alle gefundenen Bilder angezeigt werden. VG
Optimal wäre es, wenn der Crawler von Copytrack alles automatisch finden würde, aber seit einiger Zeit kann man über Tineye, Google Images, Pixsy.com, etc. gefundene Bilder immerhin manuell einreichen (über Inbox > Urheberrechtsverletzung manuell melden).
Wenn ich von einem professionellen Anbieter so Sätze lese wie „für die eigene Webseite lässt sich auch über wenige Zeilen Javascript eine Sperre der rechten Maustaste einstellen“ – ohne Worte.
Was hat das denn mit einem prof. Anbieter zu tun? Mir fallen leider kaum andere Möglichkeiten ein und am Ende werden meine Bilder trotzdem geklaut. Immerhin gibt es solche Anbieter, die einen kostenlos bei der Suche unterstützen. Was man dann draus macht, ist jedem selbst überlassen.
Als Presse- und Konzertfotograf habe ich nur das Recht zur journalistischen Verwertung der Fotos, also kein Model-Release. Somit darf ich die Fotos auch nicht nachlizenzieren. Es kann höchstens eine Schadensersatzforderung in Höhe meiner üblichen „Zeitungspreise“ gestellt werden. Bei Nichtnennung dann das Doppelte. Leider fühle ich mich bei diesen „Verfahren“ etwas ausgenutzt. Beispiel:
Ich verkaufe eine Foto an die Tageszeitung für 50€. Eine komerzielle Webseite setzt mein Foto illegal ein um Geld zu verdienen. Ich kann dann max. 100€ von denen Verlang und die machen einen vielfachen Gewinn damit. Ganz fair ist das den Fotografen gegenüber nicht. Laut Copytrack gibt es aber keine andere Handhabe. Wie seht ihr dieses Probelem???
Soweit ich weiß gibt es bei der juristischen Bestimmung des Schadensersatzes durchaus zwei Möglichkeiten: A) die übliche Lizenzierung B) der erzielte Gewinn. Meine ich zumindest.
die oben geschriebene Info hatte ich von Copytrack, da ich erstmal die Nachlizenzierung beauftragt hatte…
Ich persönlich würde für deutsche „Kunden“ (= die Abgemahnten) nicht copytrack nutzen. Das finanzielle Risiko auf dem herkömmlichen Weg ist überschaubar, die Gegenseite hat die Anwaltskosten zu tragen. Insofern zahlst Du prinzipiell statt 30% nur 0%. Und Du hast eine Unterlassungserklärung! Da kann man nur hoffen, dass die Rechtsprechung so bleibt, dass eine reine Nachlizenzierung nicht genügt sonder eben auf Unterlassungserklärung und Schadensersatz abzustellen ist.
So weit ich weiß, berechnen die den Schadensersatz immer nach der Lizenzanalogie, wo andere Berechnungsarten wie z.B. den Gewinn, den der Verletzer mit dem Foto erzielt hat, sehr umfangreiche Auskunftsanfragen voraussetzt. Die Auskunftsanfragen werden aber von den Bildnutzern meist nicht oder nur im Gerichtsprozess beantwortet.
Die Lizenzanalogie ist daher auch für Copytrack-Nutzer günstiger, weil hier schneller Einigungen erzielt werden können. Gut zu wissen ist aber: Die Lizenz wird nach der tatsächlichen Nutzung berechnet, d.h. wenn das Foto für kommerzielle Zwecke verwendet wird, werden die Maßstäbe für kommerzielle Nutzung angewandt. Hierfür ziehen sie die MFM-Tabelle zu Rate. Dies geht aber nur, wenn der Fotograf selbst üblicherweise auch nach der MFM-Tabelle abrechnet. Tut er dies nicht, müssen die Lizenzgebühren an die üblichen Lizenzen des Fotografen anpasst werde, da der Schadensersatz nur in dieser Höhe berechtigt ist.
Ich hab die Seite jetzt auch mal getestet. Urheberrechtsverletzungen lassen sich ja auch manuell anlegen. Schade finde ich dabei, dass sich nur solche anlegen lassen, wo Bild- und Post-URL gleich sind. Sobald ein Content-Delivery-Netzwerk oder eine andere URL für die Bilddatenbank benutzt wird, funktioniert das ganze nicht mehr.
Ich hatte jüngst etwas mit Copytrack kommuniziert. Hintergrund war bzw. ist eine Urheberrechtsverletzung in der Schweiz. Ein anwaltliche Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung war unbeantwortet geblieben. Der Umgang mit der Schweiz ist recht kompliziert und finanziell aufwendig bzw. risikobehaftet. Da hatte ich gehofft auf Copytrack setzen können. Copytrack lehnt allerdings Fälle ab bei denen bereits ein (einseitiger) Kontakt bestanden hat. Das ist Schade, und könnte vielleicht für den einen oder anderen Fotografen interessant sein.
Es bestätigt natürlich ein wenig die Vermutung, dass Copytrack weniger am Wohl der Urheber gelegen ist, als am „schnellen Geld“. Copytrack argumentiert damit, dass das finanzielle Risiko nun zu groß sei. Ich hatte hierzu entgegnet, dass ein schweizer Unternehmer sicher häufig ohnehin auf die Taktik „keine Antwort“ setzen würde aber das hat Copytrack nicht weiter interessiert. Schade.