02. August 2017 Lesezeit: ~6 Minuten

Digitale Modellverträge am Smartphone erstellen?

Die Digitalisierung erhält schon länger Einzug in die Vertragswelt. Modellverträge können nun unkompliziert per App erstellt und abgeschlossen werden. Die Appstores von Apple, Android, Blackberry und Amazon vergrößern ihr Angebot dahingehend von Tag zu Tag. Dazu zählen unter anderem Apps wie:

Viele Apps nur in englischer Sprache verfügbar

Die meisten der in Deutschland verfügbaren Apps sind ausschließlich in englischer Sprache gehalten und darauf ausgelegt, einen englischsprachigen Vertrag auszuwerfen. Das hilft auf dem deutschen Markt tätigen Fotograf*innen jedoch wenig bis gar nicht. Zwar sind Angaben wie Name, Adresse und Alter des Modells ohne weiteres verständlich und auch in einem deutschsprachigen Vertrag erforderlich. Bei den Angaben, zu welchen Nutzungsarten die Modelle oder auch die Fotograf*innen ihre Einwilligung erteilen, helfen englische Ausdrücke jedoch nur sehr eingeschränkt weiter.

Teilweise sind die Apps allerdings in der Lage, die Modellverträge auch in unterschiedlichen Sprachen auszuwerfen.

Verträge können mittels einer App geschlossen werden

Die Frage, ob über eine App wirksam Verträge geschlossen werden können, kann eindeutig mit ja beantwortet werden. Denn für einen wirksamen Modellvertrag bedarf es keiner besonderen Form. Um jedoch spätere Beweisprobleme zu vermeiden, ist eine schriftliche Fixierung sinnvoll. Gleiches gilt für die Unterschrift per App. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob sie auf einem Touch-Display oder klassisch mit Stift auf Papier geschieht. Wirksam ist beides.

Zudem werden die Modellverträge bei den meisten Apps als PDF per E-Mail verschickt. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Verträge auch auszudrucken, um einen digitalen Verlust zur vermeiden und bei später möglicherweise auftretenden Streitigkeiten ein Beweismittel an der Hand zu haben. Folgende Punkte sollte jedoch jeder Modellvertrag enthalten und daher von einer entsprechenden App bereitgehalten werden:

1. Bezeichnung von Fotograf*in und Modell

Zwischen welchen Personen gilt die Vereinbarung? Wer bekommt die Nutzungsrechte von wem eingeräumt? Dies können sowohl natürliche Personen (zum Beispiel Fotograf*in in Person) oder juristische Personen (zum Beispiel eine GmbH, vertreten durch die Geschäftsleitung oder die bzgl. der Rechtevergabe zur Unterzeichnung berechtigte Person) sein. Sie sollten jeweils mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum bezeichnet werden. Künstlernamen sind, soweit sie auch aus dem Personalausweis ersichtlich sind, zulässig.

2. Art der Fotografie

Lässt sich das Genre eindeutig bestimmen (zum Beispiel Portrait, Akt oder Teilakt), sollte dies ebenfalls in die Vereinbarung mit aufgenommen werden.

Diese Festlegung hilft, falls die Erklärungen der Vertragsparteien aufgrund von Streitigkeiten (zum Beispiel über die zulässige Verwendung) im Nachhinein ausgelegt werden müssen. So wird bei einer vereinbarten Portraitfotografie nicht davon auszugehen sein, dass die Bilder auch in erotischem Kontext veröffentlicht werden dürfen. Das wäre bei einer vereinbarten Aktfotografie wohl eher der Fall.

3. Wer darf die Bilder wie nutzen?

Diesem Punkt ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da an dieser Stelle Art und Umfang der Nutzung festgelegt werden. So sollte sowohl vereinbart werden, in welchem Medium die Bilder verwendet werden dürfen, als auch, ob dies in jedem beliebigen Kontext oder nur zu bestimmten Zwecken geschehen darf.

Ebenfalls kann vereinbart werden, ob es eine zeitliche Einschränkung der Nutzung gibt und/oder die Nutzung exklusiv geschehen soll. Je genauer die Art und der Umfang der Nutzung beschrieben werden, desto weniger Streit kann es im Nachhinein um eine womöglich ungewollte Nutzung geben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich mit dem Umfang der Angaben häufig die Verständlichkeit der Vereinbarung verschlechtert. Ein ausgewogenes Maß zu finden, bedarf ein wenig Fingerspitzengefühl.

4. Nutzungsrecht durch das Modell

Dass auch das Modell die Bilder für private Zwecke nutzen darf, wird unter anderem durch § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Das Modell kann die Fotos je nach Vereinbarung zum Beispiel auch zur Anfertigung einer Sedcard zur Präsentation gegenüber Modellagenturen nutzen. Ebenso dürfen Fotograf*innen die Bilder zur Anpreisung ihres Könnens/ihrer Tätigkeit verwenden (Beschluss des LG Köln vom 9. April 2008 – 28 O 690/07). Gegebenenfalls macht auch der Hinweis auf eine für Unfälle abgeschlossene Versicherung Sinn.

5. Festlegung des Honorars (und sonstiger Kosten)

Hierunter sollten sowohl Höhe als auch Zahlungsart und -ort festgehalten werden. Ebenfalls sollte eine Einigung über weitere anfallende Kosten wie beispielsweise für die An- und Abreise der Parteien getroffen werden.

Jeder Modellvertrag ist individuell und sollte auch individuell ausgestaltet sein

Neben den genannten Punkten lassen sich noch viele weitere Details regeln, die von Fall zu Fall variieren. Eine Übersicht der relevanten Aspekte findet Ihr auch im Beitrag „Rechtliche Fragen rund um das Model-/Property-Release“. Fotograf*innen – und auch Modelle – sind gut beraten, sich sowohl für das Anfertigen als auch das Ausfüllen des Modellvertrags vor und neben dem Shooting ausreichend Zeit zu nehmen, um böse Überraschungen nach der Unterzeichnung zu vermeiden.

Berücksichtigt werden sollte, dass es sich bei den in vielen Apps vorgeschlagenen Formulierungen tatsächlich nur um Vorschläge handelt. Diese müssen, wie auch andere Musterverträge, in der Regel für den konkreten Fall angepasst werden. Fehlt das nötige Wissen zur Vertragsgestaltung, so sollte man sich stets rechtlichen Beistand suchen. So könnt Ihr etwaige – erst im Nachhinein auftretende – Unannehmlichkeiten vermeiden.

Modellvertrag-Apps überwiegend für Standardfälle

Grundsätzlich lassen sich mit den angebotenen Apps rechtsgültige Vereinbarungen schließen. Ob jedoch die angebotenen Standardformulierungen auf den jeweiligen Fall passen, muss jede*r selbst entscheiden.

Jedenfalls dann, wenn man die vorformulierten Texte an die eigenen Wünsche anpassen möchte, kommt man mit den vorgegebenen Mustern nicht weiter. Hier helfen dann „nur noch“ individuell gestaltete Verträge mit aufeinander abgestimmten Formulierungen.

Das Titelbild stammt von Chris Adamus.