Artikel16.06.2010 / 08:55

Fotograf sein wollen und auch dürfen

Ingomar LeitnerDies ist ein Gastbeitrag von Ingomar Leitner, dem Ingo-Teil von Caringo PhotografiX und dem dazugehörigen Blog. Zusammen mit seiner Freundin Carmen arbeitet er im Bereich der Portraitfotografie. Die beiden wohnen in München und sind auf Wedding und Lifestyle Fotos spezialisiert.

Es gibt so viele Foto-Begeisterte, die sehr gut sind und sich vielleicht den Schritt in die Selbständigkeit überlegen. Es ist schwierig, mit Google und Co die essentiellen Informationen zu finden. Man stösst auf sehr viel Halbwissen und leider kaum gute Lösungen. Schreibt man in ein Forum, bittet um Hilfe, so wird einem als erstes geraten, das Ganze zu lassen, sofern man nicht wirklich viel Geld damit verdienen will oder kann.

Eigentlich ist es ganz einfach, relativ schnell gemacht und was dazu notwendig ist oder beachtet werden sollte, werde ich im Folgenden erläutern.

Wer darf fotografieren?

Wie sicher viele wissen, ist seit 2004 in Deutschland das Fotografengewerbe kein geschützter Berufszweig mehr, sodass jeder, der glaubt, die Tätigkeit ausüben zu können, dies auch tun darf. Den Fotografenmeister und die Ausbildung zum Fotografen u.ä. hingegen gibt es nach wie vor. Somit ergibt sich immer noch die Einschränkung der Bezeichnung. (Berufs)Fotograf darf sich nämlich nur derjenige nennen, der auch eine entsprechende Ausbildung bzw. einen Befähigungsnachweis vorlegen kann. Nicht geschützte Bezeichnungen, wobei die bekannteste sicher Fotodesigner, Bildjournalist oder einfach Fotografie ist, darf jeder verwenden.

Was ist zu tun?

Ob freies Gewerbe oder nicht, eine Anmeldung bei einer Berufskammer in die Handwerksrolle ist trotzdem notwendig. Dies ist allerdings sehr einfach und mit einem
Formular und wenigen Euros (ca. 50) auch gleich erledigt. (für Bayern z.B. dieses). Jährlich ist dann ein kleiner Beitrag zu zahlen, der bei geringem Umsatz allerdings auch nur bei bis zu 100 Euro liegt.

Etwas umständlicher kann das Finden der passenden Unternehmensform sein. Ob GmbH, Einzelunternehmer oder (nebenberuflich) Kleinstunternehmung ist individuell von den geplanten Tätigkeiten und zu erwartenden Umsätzen abhängig. Ich kann nur empfehlen, sich dahingehend bei einem Steuerberater zu erkundigen, was für einen selbst das Beste wäre.

Die Anmeldung am Finanzamt kann vom Steuerberater oder von jedem selbst durchgeführt werden und ist wiederum mit einem Formular leicht zu erledigen. Eine der zwingenden Angaben ist u.a. das Konto, von dem die zu zahlende Steuer eingezogen werden. Dabei ist man gut beraten, wenn man dieses Konto von seinem privaten Konto trennt, auch wenn das Unternehmen nur aus einer Person besteht, denn so sind die Geldwege einfacher zu trennen.

Letztlich läuft es darauf hinaus, dass man monatlich eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung machen und einmal im Jahr einen Steuerausgleich (Einnahmenüberschussrechnung) für das vergangene Geschäftsjahr durchführen muss. Die Umsatzsteuervoranmeldung gilt nur bei Unternehmensarten, die Umsatzsteuer ausweisen dürfen bzw. vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dies sollte im Normalfall bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen und kann via Elsterformular online oder auch mit einem gratis Tool offline ausgefüllt und im Anschluss online übertragen werden (Link, nur Windows).

Wenn es dann so weit ist, dass man die erste Rechnung ausstellen darf, dann gibt es die Möglichkeit sich selbst ein Template zu erstellen, wo Name, Adresse, Steuernummer bzw. Umsatzsteuer ID, der Leistungszeitraum sowie eine eindeutige Rechnungsnummer (fortlaufend) vermerkt ist. Es gibt aber auch zahlreiche Vorlagen im Netz, für Excel und Word damit man sich das Templateerstellen Sparen kann.

Um aber keine Probleme im Nachhinein mit dem Finanzamt zu bekommen, sollte eine Beispielrechnung einmal von einem Steuerberater geprüft werden.

Was passiert wenn man sich trotzdem Fotograf nennt?

Grundsätzlich ist für den Kunden letztlich jeder in dieser Branche ein Fotograf und selbiger wird wohl auch nicht Fotodesigner o.ä. genannt werden. Wenn man aber Werbung auf der Firmenhomepage mit Berufsfotograf macht oder dies im Impressum einträgt, dann könnte es zu einer Beschwerde führen die wiederum gefährlich werden könnte. Allerdings gilt für das alles wohl der Spruch “Wo kein Kläger…” Ob es sofort Geld kostet oder erstmal zu einer Unterlassungsaufforderung kommt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Was ist zu beachten, wenn man im EU Ausland als deutscher Fotograf tätig sein will?

Ich kann nicht für das gesamte EU Ausland sprechen, aber naheliegend für Kollegen aus dem Süden Deutschlands ist z.B. eine Auftragsakquise bzw. Auftragsannahme in Österreich. Es ist mir nicht bekannt ob es noch ein zweites Land in der EU gibt, welches sich, bezogen auf das Fotografengewerbe, noch in der Steinzeit befindet.

In meinem Heimatland Österreich gibt es nach wie vor eine sehr strenge Einschränkung auf die Tätigkeiten als Berufsfotograf. Wer aus dem Ausland in Österreich Aufträge annehmen möchte bzw. akquirieren will, der muss beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eine sog. Dienstleistungsanzeige einreichen, für die ein Befähigungsnachweis unabdingbar ist. Meisterprüfung, vergleichbare Ausbildungen oder eine über zwei Jahre dauernde Unternehmensführung im eigenen Land (z.B. Deutschland) sind dazu allerdings ausreichend.

Und wer nun darüber schmunzelt, dem sei gesagt, dass man schnell eine Anzeige wegen “Pfuscherei” bekommt. Die Fotoinnungen in Österreich verfolgen den Markt sehr genau und sind gewillt die “Schwarzen Schafe” zu finden. Ebenfalls versuchen gelernten Berufsfotografen durch Beschwerden bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) die drohende Konkurrenz zu minimieren.


Fazit:

Wer mit dem Gedanken spielt, sich nebenberuflich selbständig zu machen und somit sein Hobby zum Beruf machen möchte, dem kann ich das nur empfehlen. Für eine Vollzeittätigkeit als Fotograf sollte man sich des Risikos bewusst sein, dass es auch schiefgehen könnte und auf jeden Fall einen “Exitplan” zurechtlegen. Generell bin ich aber der Meinung, dass wenn man nur will, alles möglich ist. Das Leben ist viel zu kurz um in einem Job fest zu stecken der einem keinen Spaß macht, wenn es da doch die Fotografie gibt…

Danke an Martin, für die Möglichkeit hier einen Gastartikel zu schreiben und ich freue mich wenn ich dem einen oder der anderen helfen konnte.

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Kommentare

  1. FOTOQUIP sagt:

    Hi Ingo,

    interessant wäre noch zu wissen wielange Du das machst. ;-)

    Für alle die sich nicht mit der Vorsteueranmeldung rumärgern möchten und die vorerst auf einen Ausweis der MwSt Regelung verzichten können hier noch ein Hinweis auf die http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

    Ist im ersten Schritt eine sinnvolle Alternative für den schnellen und einfachen Start zum “erstmal Machen” und Sprung in’s kalte Wasser… ;-)

    Viele Grüße
    Sascha

  2. Andreas sagt:

    Das klingt echt gut und macht vor allem Mut. Ich spiele ja heimlich auch schon mit so einem Gedanken, aber das dauert alles noch ein Weilchen. Von jetzt auf dann geht es sowieso nicht, man muss sich einen Plan zurechtlegen, Marketingstrategien überlegen und und und…

    Danke für den Artikel.

    Gruß
    Andreas

  3. cagi sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Sehr interessant – und schon wieder was gelernt!! Gruß cagi

  4. Ich habe 2004 den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Eine Anmeldung bei der Berufskammer in die Handwerksrolle habe ich nicht vorgenommen (ich bin auch nicht nur fotografisch tätig), sondern habe mich nur beim Finanzamt entsprechend angemeldet (mit mehreren Tätigkeitsangaben). Es war damals eine geförderte Ich-AG auf Kleinstunternehmer-Basis ohne den “Umsatzsteuer-Schnickschnack” (war mir für den Anfang zu kompliziert und nicht zwingend nötig – hätte zu Beginn nur Sinn gemacht, wenn große Investitionen angestanden hätten). Ich habe zu der Zeit zudem eine von der Agentur für Arbeit finanzierte Existenzgründungsberatung genossen, die sehr wertvoll war. Ich weiß nicht, ob es das so heute auch noch gibt.

  5. Horst sagt:

    Toller Artikel, bin derzeit genau in dieser Situation. Allerdings scheine ich andere Informationen zu haben.
    Meldest du dich als “Fotodesigner” an (nach deinem Artikel darf man sich nicht Fotograf nennen, bin mir da auch nicht so sicher) fällt eine Anmeldung bei der teuren Handwerkskammer weg. Allerdings weiß ich nicht, wie sehr das den Beruf als Fotograf einschränkt, den man ja als “Fotodesigner” im Grunde trotzdem ausüben möchte. Weißt du da genaueres?
    Da ich das ganze in Kombination mit Webdesign betreiben will, stört es mich nicht zu sehr, wenn ich die Fotografie nur eingeschränkt ausführen kann, aber wenn du etwas mehr weißt, wäre das hilfreich ^^

    Grüße,
    Horst

    • Ingoman sagt:

      du darfst genau die gleichen tätigkeiten ausführen wie ein fotograf, nur nennen darfst du dich nicht so, aus den oben genannten gründen. woher hast du die info, dass du dich nicht in die handwerksrolle eintragen musst? ich hab genau die gegenteilige information. und, die leute der hwk waren bei einigen dinge auch sehr hilfreich, freundlich und meine bisherigen beiträge absolut wert.
      wie das mit kombinations gewerben ist könntest du z.b. dort erfragen auch ohne mitglied zu sein. in kleinem rahmen darfst du webdesign als fotograf auch, also wenn du deine bilder auf einer website für kunden präsentierst. reines webdesign bedarf eventuell zweier anmeldungen.
      grüße

      • Horst sagt:

        Ich hatte mich versehentlich als Fotgraf (wollte von anfang an Fotodesigner werden, eben weg der HwK) angemeldet per Gewerbeschein. Daraufhin kam die HwK und wollte eine Anmeldung von mir. Da ich dies nicht wollte, habe ich meinen Gewerbeschein umändern lassen. Unter Tätigkeit stand zuerst “Fotografie”, daraus wurde dann “Fotodesign”. Nach kurzem Telefonat mit der HwK, in dem ich die Änderung erklärte, hat man mir gesagt, dass sich die Anmeldung damit erübrigt hat.
        Kann es sein, dass es zwischen “sich Fotodesigner nennen” und “Fotografie ausüben” den entscheidenden unterschied gibt? Sprich, wenn ich Fotografie (als Tätigkeitsfeld im Gewerbeschein) ausübe ohne Meistertitel, muss ich mich Fotodesigner nennen, muss aber doch eine Anmeldung bei der HwK machen. Wenn ich Fotodesign ausübe (als Tätigkeitsfeld im Gewerbeschein), benötige ich keine Anmeldung. Fraglich ist dann, ob ich dann noch Fotografie so ausüben darf, wie z.B. Hochzeitsfotografen.
        Hoffe mein Gedankengang wurde ersichtlich, der Unterschied zwischen “Gewerbename” und “Gewerbetätigkeit”.

        P.S.: Webdesign ist mit als Tätigkeit angemeldet, also nicht, dass ich das über den Fotodesign laufen lasse, sondern es ist ein eigener Tätigkeitsbereich meines Gewerbes. (sprich Fotodesign und Webdesign)

        Grüße
        Horst

  6. [...] Vor einiger Zeit habe ich (Ingo) Martin Gommel, der den wohl meist besuchtesten und beliebtesten Fotografieblog im deutschsprachigen Raum betreibt, eine Nachricht geschrieben und ihn auf unser “Gerangel” mit den Behörden aufmerksam gemacht. Wir verfolgen seine Tätigkeiten schon seit einigen Jahren und lernen auch von seinen Beiträgen am Blog. Wir dachten uns daher, dass diese Erfahrung die wir da mit den Österreichischen Behörden gemacht haben, für seine österreichischen und süddeutschen Leser interessant sein könnte. Martin wollte dann aber nicht direkt unserer Story auf seinem Blog bringen sondern gab mir die Möglichkeit ein anderes Thema aufzugreifen, welches er gerne gebracht hätte. “Wie werde ich Fotograf? Und was muss ich da beachten bzw. tun”. [...]

  7. ourkindofart sagt:

    da ich mich selbst grade in der lage befine muss ich die Kosten der KAmmern mal korrigieren. in RLP zumindest sind sie “dezent” höher! die HWK Koblenz geht in der kleinsten Variante (verdienst bis 8000 nochwas €)von ca 140€ für eintragung und jährlich ca. 160,- € für die Mitgliedschaft aus.
    Ich finde selbst die Geschichte mit der Bezeichnung unnötig.. Fotografie hat sehr viel mit kreativität und einem eigenen Stil zu tun, das lässt sich meiner meinung nach nicht so einfach erlernen. Natürlich gibts die Grundlagen die man lernen kann aber die Regeln sollen ja auch gebrochen werden.

    Ich kenne mehrer Leute dies gelernt haben und deren Bilder kannst du nebeneinander legen ohne das du erkennst das es von verschiedenen Leuten ist ^^

  8. manne sagt:

    intressantes thema!
    Zum thema fotograf – fotografie:
    ich habe eine ausbildung als industriemechaniker.
    ich dürfte mir also keine visitenkarte machen auf der Fotograf draufsteht. aber ms-photography oder fotodesinger würde gehen ;)
    typisch deutsch ;)
    wenn ich an einer Hochzeit fotografiere dann bin ich halt der Fotograf ;)

  9. Lutz sagt:

    Meines Wissens darf man sich sehr wohl Fotograf nennen. Man darf nur nicht eine nicht-vorhandene Ausbildung suggerieren.
    Ich werde mich also bald als Fotograf anmelden, aber mich nicht “Berufsfotograf” nennen oder den potentiellen Kunden suggerieren, dass ich eine Fotografenausbildung absolviert habe.
    Diese Info habe ich übrigens direkt von zwei Beratern (einer davon Jurist) der Hwk Oldenburg.

    • Hannes sagt:

      Diese Infos habe ich auch von der Handwerkskammer in Karlsruhe (BW) bekommen:

      1. “Fotograf” ist nicht mehr geschützt
      2. Ich DARF mich also “Fotograf” nennen, WENN ich mich in die Handwerksrolle eintragen lasse – dazu ist aber KEINE Ausbildung nötig
      3. Ich darf mich NICHT “Fotografen-Meister” o.ä. nennen, denn das ist nach wie vor der Ausbildungsberuf
      4. Fotodesigner ist nicht geschützt, und so darf ich mich einfach so nennen
      5. Die Gewerbeanmeldung geht extra

      Diese Infos rauszubekommen kostete mich unzählige Stunden Internetrecherche und zahlreiche Telefonate mit der Handwerkskammer – vor allen Dingen weil sich ständig alle Leute widersprachen. Trotzdem war das, was ich am Ende rausbekommen habe.

      Übrigens habe ich das Anmelden damals – aus den im Artikel beschrieben Gründen – dann komplett sein lassen, weil der Aufwand sich nicht rentiert hätte. Da bleibe ich lieber weiterhin unkommerziell, darf zwar nichts verdienen und mich nicht Fotograf nennen, aber hab keinen Stress und mache einfach nur die Bilder auf die ICH Lust habe. Das hat auch Vorteile.

      Alles in allem ist das aber wohl so ein deutsches Phänomen – die Regeln sind dermaßen kompliziert, dass keiner mehr durchblickt, jeder nach bestem Wissen irgendeinen Unsinn erzählt und im Endeffekt keiner einen Nutzen daraus trägt.

      • Ingoman sagt:

        hi hannes,

        wir haben uns aufgrund der problematik mit den österreichischen innungen anwältliche unterstützung geholt und viele der recherchen darüber abgewickelt. kaum vorstellbar wieviele unterschiedliche aussagen man bekommt zu diesem thema. auch was das “sich als fotograf bezeichnen” etc angeht.

        um ehrlich zu sein, wie ich mich nennen darf oder nicht ist mir letztendlich auch egal, solange ich die arbeiten ausüben darf und dabei keinerlei einschränkungen unterlegen bin und mich legal bewege.

        für uns funktioniert der in meinem artikel beschrieben weg, ob die kosten nun in den bundesländern so stark vairieren kann ich nicht überprüfen. eben weil man soviele verschiedene aussagen bekommt, wollte ich beschreiben, wie es bei uns funktioniert hat.

        generell geht die bürokratie schon schwer auf die nerven :-)

        lg
        ingoman

  10. Claus sagt:

    Hallo (angehende) Fotografengemeinde!

    Auch ich spiele schon seit ca. 1 Jahr mit dem Gedanken, mich als Fotograf (oder Fotodesigner) slebständig zu machen.
    Nur habe ich den Schritt noch nicht gewagt. Habe zwar schon von vielen Leuten gehört, daß ihnen meine Bilder gefallen, aber damit wirklich Geld verdienen und eine Familie zu ernähren ist doch wieder etwas anderes. Ich betreibe das Hobby Fotografie schon viele Jahre und würde eben gerne mein Hobby zum Beruf machen.

    Vielleicht können wir einige von euch, die diesen Schritt erfolgreich gewagt haben, im Kurzen ihre Geschichte erzählen! Oder Tipps geben, wie man diesen Schritt in die “fotografische” Selbständigkeit meistern kann.

    Schönen Gruß
    Claus

  11. Ein sehr gelungener Beitrag!!!
    Wie viele von uns habe ich auch mit dem Gedanken gespielt (und ihn noch nicht aufgegeben :))
    Noch ein kleiner Tipp für alle, die das Gleiche denken:
    Versucht doch mal 1-2 Monate nur vom “Fotografeneinkommen” zurecht zu kommen. Wenn das klappt, seid ihr schon einen Schritt weiter.

    Man übersieht einfach zu leicht etwas. Und das kann einem im Ernstfall das Genick brechen!

    In diesem Sinne!

  12. CMDVisuals sagt:

    Hey,

    den Artikel an sich finde ich gut, allerdings gibt es da einige rechtliche Ungenauigkeiten. Die sind in Hannes’ Kommentar allerdings schon aufgeführt.
    Dazu kommt: Auftragsaquise im EU-Ausland ist unproblematisch, ebenso das bloße Ausführen eines Auftrages im EU-Ausland. Nur, wenn man sich im EU-Ausland als Fotograf niederlassen will, muss eine gewisse Befähigung nachgewiesen werden: Solange man irgendeinen Abschluss hat, ist das unproblematisch. Wenn man den Beruf ohne Abschluss ausüben kann, muss man meistens eine gewisse Zeit als Selbständiger im Herkunftsland vorweisen können.

    Das ganze ist EU-Seitig in der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie geregelt und gilt für die ganze EU.

    LG,
    Christopher

    • Ingoman sagt:

      hi christopher,

      wie im artikel beschrieben ist vermutlich die aquise im EU Ausland bzw. EWR+Schweiz kein Porblem, wäre da nicht das kleine Österreich, welches sich auch nicht an die von dir angesprochene EU-Richtlinie hält. (Auskunft Wirtschaftskammer GF Wien)

      Alleine das Ausführen eines Auftrages bedarf dort einer Anmeldung die auch genehmigt werden muss. Dazu ist ein Befähigungsnachweis erforderlich, wie von dir auch angesprochen…Been there, done that ->http://blog.caringo-photo.de/?p=591 inklusive Unterlassungsaufforderung!

      Und die rechtlichen Ungenauigkeiten sind äquivalent der Streuung der Auskünfte bei diversen Behörden und Ämtern ;-)
      Beste Grüße
      Ingoman

  13. Bine sagt:

    Das ist eine verdammt gute Zusammenfassung :)
    Ich bin (und stoße auch heute) immer wieder auf Irrwege und offene Fragen gestoßen und selbst die Antworten von meinem Steuerberater warfen bei mir wieder neue Fragen auf. Das ist alles nicht so leicht, wenn man es korrekt angehen möchte. Und das Ganze macht es noch schwieriger, wenn man, wie ich, sich immer wieder fragen muss “warum ist das so?” (der verzweifelte Versuch, den Überblick über “den Überblick” zu behalten) :)

    Es wäre für mich sehr viel einfacher gewesen, wenn ich deinen Beitrag letztes Jahr gelesen hätte, aber ich glaube du machst es damit anderen, die gerade kurz davor stehen sich selbständig machen zu wollen, um einiges leichter.

  14. Yuri sagt:

    Die Handwerkskammer Druck und Papier wollen ja, wenn ich mich als Fotograf anmelde oder das Gewerbe ausübe, satte 250 Euronen von mir bekommen, da eine Pflichtmitgliedschaft besteht.
    Nun erfahre ich hier, dass hier andre Kosten genannt wurden. Die Frage die sich stellt ist: Wie kann ich die HwK D+P umgehen? Geht das mit der Beschreibung des Fotodesigners?

    • Kategraphy sagt:

      Hallo,

      dazu hab ich unten was geschrieben. Weiß nicht, ob dir das hilft. Habe leider erst nach meinem Kommentar gesehen, dass du gefragt hast ;)

      LG Kate

    • teatime sagt:

      Es gibt keine Handwerkskammer Druck und Papier. Was Du meinst ist die Berufsgenossenschaft. Und wenn die sich nicht schon wieder neu organisiert haben und ich mich nicht irre, dann ist das die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse).

      Solltest Du (auch freiberuflich) als Fotograf / Fotodesigner tätig sein, wirst Du in der Regel automatisch dort Mitglied. Auch, wenn man über diese Zwangsmitgliedschaft schimpft: sollte Dir tatsächlich mal etwas während der Ausübung Deiner fotografischen Tätigkeit passieren, kannst Du froh sein, diese Versicherung zu haben. Preiswerter kommt man bei anderen Versicherungen an so eine Absicherung nicht ran. Und die Leistungen können sich auch sehen lassen.

  15. CMDVisuals sagt:

    @ Ingoman: Es gibt in der Tat eine Möglichkeit, eine Anmeldung vorzusehen. Aber von einer Genehmigung steht in der Richtlinie nichts.

    Ich habe gerade euren Blogeintrag gelesen. Ich bin selbst Jurist (noch nicht ganz fertig, allerdings genau mit dem hier gefragten Schwerpunkt)- Das ganze riecht, wenn alles so stimmt, nach einem ziemlichen Skandal; ein sinnvoller und kostengünstiger Weg wäre gewesen, sich mal bei der EU-Kommission “zu erkundigen”. Ja, man kann da einfach anrufen und fragen. Und dann geht das ratz-fatz, so schnell kann Österreich gar nicht schauen, wie schnell da ein Verfahren gegen sie läuft (ich war mal ganz am Rande mit so einer Sache befasst). Und das beste: Das ganze ist unabhänig von euch, kostet euch nix mehr und geht wesentlich schneller als ein Verfahren vor den österreichischen Gerichten anzustrengen und das bis zum EuGH durchzuprozessieren.

    • ingoman sagt:

      diese info kommt leider etwas zu spät für uns. wir hatten fast 4 monate lang rechtsbeistand einer wahnsinnig engagierten anwältin. jemanden zu finden der auf dieses thema spezialisiert ist war auf die schnelle unmöglich. vor allem wegen der schnittstelle österreich/deutschland.

      unser ziel war es, die bereits zu diesem zeitpunkt fixierten buchungen in österreich nicht absagen zu müssen und eine klage war da leider keine alternative aufgrund der dauer. ob wir während eines von dir beschriebenen verfahrens trotzdem tätig hätten werden können wäre interessant. der streitwert bei solchen sachen in österreich beträgt wie du sicher weisst 36kiloeuro und sowas wollten wir absolut vermeiden. wir haben gsd für österreich eine lösung gefunden, wenn das über die EU besser gegangen wäre, ist das einen kommentar auf unserem blogbeitrag wert finde ich!
      beste grüße
      ingoman

  16. Ruben sagt:

    Hey Ingoman ;)

    Erstmal vorneweg: ein Beitrag, der Mut macht, seine Leidenschaft zum Beruf zu machen!

    Was würdest du jemanden raten, der seit längerem (6 Jahre.. für meine 18 Lenze ein größerer Zeitraum) analog und seit neuestem auch digital schießt und mit dem Gedanken spielt, nach der Schule die Fotografenausbildung zu wählen?

    Liebe Grüße

    Ruben

    • ingoman sagt:

      hi ruben,
      1/3 deines lebens schon fotografieren, das ist mit 18 beachtlich :-) well done. ob ich dir was raten kann weiss ich nicht. wenn es das ist was du machen willst, dann brauchst du meinen rat nicht.

      wenn du zweifel hast, lern was wo du gscheit geld verdienst und mach die fotografie nebenbei, kauft sich auch leichter equipment etc :-).

      es ist durchaus wichtig wenn man seinen “traum” lebt einen plan B bzw. einen exitplan zu haben, sei gewartn dass es auch schief gehen kann.

      wenn du etwas anderes lernst und die fotografie als zweite standbein aufbaust, dann hast du viel mehr als die meisten menschen. wenns reichen sollte deine leidenschaft zum beruf zu machen, dann geht das auch später noch. meine persönliche meinung ist, dass aufgrund der tatsache dass man heutzutage leichter an unterlagen und weiterbildung in der fotografie rankommt als noch zu analogzeiten, es nicht unbedingt notwendig ist auch eine fotografische ausbildung zu haben.

      auf jedenfall solltest du machen, was dir spass macht.
      beste grüße
      ingoman

  17. Kategraphy sagt:

    Hallo ihr Lieben…

    Für den Artikel wäre ich vor einem halben Jahr sehr dankbar gewesen ;)
    Ich musste mir meine Infos mühevoll zusammensuchen und -telefonieren.

    Ich habe ein Gewerbe für multimediale Dienstleistugen (Fotografie, Bildbearbeitung, Webdesign). Hab bei der HWK angerufen, dass die Fotografie einen kleinen Teil ausmacht und ich mehr mit Webdesign verdiene und habe das auch bei der BG Druck und Papier angegeben. Deswegen bin ich in die BG Verwaltung gerutscht und zahle somit nichts für BG und HWK…
    Wenn ich allerdings mal meinen Schwerpunkt verlagere, dann muss ich das alles auch zahlen…

    Danke für den interessanten Artikel. Ist sicher für einige interessant!

    LG Kate

  18. Guido sagt:

    Das Thema Bezeichnung “Fotograf” wurde in anderen Kommentaren schon erläutert.

    Das man dem Finanzamt zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen muss, ist falsch. Man kann seine Steuerschuld auch per Überweisung begleichen. Je nach Finanzamt kann das sogar sinnvoll sein.

    Fotografie als Nebenerwerb mag noch funktionieren. Wenn man von Fotografie als Haupterwerb eher abrät, so ist das keine Schwarzmalerei, sondern ein sachlich begründeter Rat. Freelens – der größte deutsche Verband von Fotografen und Bildjournalisten – hat gerade eine umfassende Studie zum Einkommen von Fotografen veröffentlicht. Nur ein Viertel aller Fotografen schafft es, ein vernünftigen Einkommen zu erzielen (min 30.000 EUR p.a. vor Steuern). Mehr als die Hälfte aller Fotografen wird im Alter eine Rente unterhalb Hartz4 haben, also bettelarm sein. Da kann man nicht wirklich zu raten.

  19. Bernd sagt:

    Hallo, schöner Artikel der das bürokratische Prozedere verständlich darstellt.
    Noch eine kleine Ergänzung. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bleibt nur bei hohen Umsätzen monatlich bestehen. Bei mir hat das Finanzamt im zweiten Gewerbejahr auf Quartalsweise Meldungen umgestellt.

    Dies ist aber vom Volumen was an Vor- und Umsatzsteuer verrechnet wird abhängig.

    Den Schritt als Nebengewerbe Webdesign (und Verkauf von Fotografien über Stockagenturen) habe ich bisher nicht bereut ;-)

  20. Saschagrafie sagt:

    Es tut richtig gut, mal so einen Beitrag zu lesen. Macht Mut.
    Jedem sollte klar sein, dass das Fotografengewerbe ein schwieriges Pflaster ist. Aber ständig suggeriert zu bekommen, jeder Versuch wäre zum Scheitern verurteilt, ist nicht wirklich aufmunternd. Jeder mit gesundem Menschenverstand wird kein Risiko eingehen und für eine Fotografenkarriere seine Existenz aufs Spiel setzen.
    In diesem Sinne: Danke für den netten Artikel!

  21. teatime sagt:

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die Österreicher nicht als steinzeitlich empfinde. Ich wünschte mir, hier in Deutschland würde das Handwerk auch mehr geachtet.

    Leider kann sich aber heute jeder eine Kamera schnappen, Bilder machen und verkaufen. Zu Analogzeiten brauchte man auch noch das Wissen, wie man das gemachte Bild auch vom Film auf das Papier bekommt. Heute macht das die Kamera (fast) alles selbst. (Bestes Beispiel sind die mit Motiven nur so zugemüllten Microstockagenturen.)

    Nun – man kann die Zeit aber nicht zurück drehen und ändern wird sich daran auch nichts mehr.

    Meine Genugtuung ist: ICH darf mich zumindest ganz offiziell “Fotograf” nennen. ;-)

    • Martin sagt:

      Naja… es gibt mit Sicherheit Handwerksberufe, die eine fundierte Ausbildung rechtfertigen. Ich möchte mir von keinem Laien einen Dachstuhl bauen lassen.

      Aber ein Foto?

      Was kann ein schlecht gemachtes Foto für einen Schaden verursachen? Wer schlechte Fotos macht, wird sie einfach nicht verkaufen können. Ob mit oder ohne Meisterbrief/Berufsbefähigungsnachweis. Mittelfristig bereinigt sich der Markt von selbst.

    • Frank sagt:

      ……. Thumbs Up kann ich da nur sagen!
      Nicht das ich auf meinen Meistertitel stolz wäre, aber die Ausbildung hat mich doch gelehrt das der Alltag leider anders aussieht.

      Siehe freelens Studie und die kann man auch locker auf den People und Portraitbereich übertragen.
      Ein guter Artikel zum Thema ist auch in der aktuellen Fotomagazin drin.

      Aber wie du schon sagst, keiner kann und will das Rad zurückdrehen!

    • Patrick sagt:

      also jetzt mal ne frage zur bezeichnung und was ich dann darf

      darf ich mich unausgebildet nun fotograf nennen oder nicht

      frage zwei
      wenn ich hochzeiten fotografieren möchte welche bezeichnung habe ich denn dann
      das ganze internet ist so voll von tausenden meinungen
      hallooo ich bin sonderschüler gewesen vllt begreife ich es deswegen nicht

      lange rede kurzer sinn
      wenn ich landschaften und hochzeiten messe und so weiter fotografieren möchte und das selbstständig welche bezeichnung habe ich dann oder sollte ich angeben? hoffe auf antwort
      lg der verzweifelte Patrick aus Zell an der mosel

  22. Holger sagt:

    Die zahlreichen Kommentare machen den Artikel rund. Klasse Sache!

  23. michi sagt:

    einfach und auf den punkt gebracht erklärt…

    nur leider hilft mir das nichts ;-)
    ich hoffe dass bei uns hier in österreich auch bald mal licht in die ganze sache kommt..

    lg
    michi

  24. Luisa sagt:

    Erst mal danke für deine Mühe, ich hab mich selbst schon mal durch den ganzen Kram gekämpft, daher weiß ich, wie schwer es ist, sowas zusammenzufassen.

    Allerdings: Wenn gleich im zweiten Absatz so ein kapitaler Fehler auftritt (ich habe bisher von allen Stellen die Information bekommen, dass die Bezeichnung “Fotograf” nicht mehr geschützt ist), dann weiß ich nicht recht, was ich nun vom Rest halten soll. : /

    Mein Tipp: Auf dem Existengründungsportal des Bundesministeriums (http://www.xn--existenzgrnderinnen-fbc.net/expertenforum/index.php) gibt’s auch einige Infos zum Thema Fotografie. : )

  25. Danke für den Artikel.
    Nur klar wird es nicht, vor allem, wenn man all die Kommentare liest (und im Hinterkopf hat, was man noch so gelesen hat).
    Man sollte den Staat dazu ZWINGEN können, absolut 100% verlässliche Bedingungen zu veröffentlichen, auf die man sich ohne Klage und sonstigen Furz berufen kann.
    So ein Wirrwarr.

    Eine Handelskammer zu fragen, ob man dort beitragspflichtiig sei, ist doch in etwa so “klug”, wie die GEZ zu fragen, ob man gebürenpflichtig ist. Hat schon mal jemand probiert, was passiert, wenn die sagt, man müsse, aber man tut es einfach nicht?
    Ebenso bei der Berufsenossenschaft, was machen die, wenn man einfach nicht bei denen Zwangsmitglied werden will?

    • Luisa sagt:

      Das mit der BG ist gar kein Thema. Ich hab dort angerufen und der hat mir erklärt, dass sich im Januar die Verhältnisse geändert haben. Es besteht zwar weiterhin die Pflicht einer Mitgliedschaft, allerdings ist diese kostenlos. Die kostenpflichtige Berufsunfähigkeitsversicherung muss man nicht abschließen, wenn man weniger als 100 Tage oder 800 Stunden im Jahr arbeitet (also als Nebenberuf; für Hauptberufler ist die Versicherung eine gute Sache und man sollte sie wohl auch abschließen). Insofern, ja, für mich war’s klug, im Netz habe ich nur lauter verwirrende Sachen gefunden. Und auch bei der HWK waren sie nett. Also die sagen dir schon, wenn sie nicht für dich zuständig sind. : )

  26. [...] http://kwerfeldein.de/index.php/2010/06/16/fotograf-sein-wollen-und-auch-duerfen/ Wer mit dem Gedanken spielt, sich nebenberuflich selbständig zu machen und somit sein Hobby zum Beruf machen möchte, dem kann ich das nur empfehlen. Für eine Vollzeittätigkeit als Fotograf sollte man sich des Risikos bewusst sein, … [...]

  27. Philipp sagt:

    Ich weiß nicht ob es schon angesprochen wurde…
    die berufsgenossenschaft muss noch erwähnt werden. sie will auch ein stück vom kuchen. zwischen 100 und 200 € pro jahr

  28. Als Künstler arbeitet man nicht irgendwelche Stunden in einem Nebenjob, sondern man macht einfach Bilder, weil man es kann und will.
    Wenn nun nachher zufällig jemand von diesen Bildern welche kaufen will, dann passt man eben in kein Schema, weder bei IHK noch BG.
    Schade, dass das in Deutschland offenbar nicht einfach so “geht”.

  29. Frank sagt:

    Ganz aktuell zum Thema Künstlersozialkasse (KSK) und enorm wichtig !!!

    http://www.photopresse.de/content/view/7282/2/

    Hier steht jetzt die Deutsche Rentenversicherungsanstalt dahinter und ist wie im Artikel lesen kann nicht so lasch, also vorsicht und lieber noch mal fragen.

  30. Andreas sagt:

    Noch was zur HWK und der Eintragung als Fotograf. Mir wurde von der HWK gesagt, daß man die typischen Tätigkeiten eines Fotografen die deren Meinung nach z.B. Portrait und Hochzeitsfotos sind nur machen darf, wenn man als Fotograf in der HWK eingetragen ist.

    Als Fotodesigner darf man derartige Tätigkeiten nicht gegen Honorar ausführen und auch nicht bewerben.

    Wobei die HWK wohl von sich aus nicht tätig wird und nach “inoffizeillen” Fotografen sucht. Hier sind es wohl eher die “niedergelassenen” Fotografen die einem Schwierigkeiten machen können.

    Viele Grüße
    Andreas

  31. nomis sagt:

    aus dem kleinen land komme ich her, mal bekannt als österreich :)) … folgende, eventuell eiigenartige, aber denk recht verständliche Frage hätte ich an euch. kann mir irgendwer sagen ob eine möglichkeit für einen österreicher besteht, in deutschland gewerbe zu lösen? einschlägige ausbildung habe ich abgeschlossen, nur bringt mir das hier bei uns rein gar nichts!
    danke schon mal,
    lg nomis

  32. dirk sagt:

    uuups – dann schwimmt berufsfotografen.com aber auf ganz ganz dünnem Eis. Neben der Bezeichnung wird ja auch auf dem kostenpflichtigen Portal mit Berufsfotografen in Deutschland geworben, betrachtet man die dort eingetragenen Fotografen, ist dies aber keineswegs so. Aber schon richtig, so lange kein Kläger wird es wohl funktionieren. Gruß, dirk

  33. Elke sagt:

    Ich bin österreichische Pressefotografin und kann dem Artikel nur beipflichten. Östereich lebt bezüglich des Fotografengewerbes (und des gegenseitigen Fotoneides) immer noch in der Steinzeit.
    Ich muss leider immer wieder feststellen, dass es so viele Bereiche gibt, die ein Meisterfotograf gar nicht abdecken kann oder will (Sport, Events, etc.), die aber von vornherein für Pressefotografen nicht erlaubt sind.
    Selbst das Internet gilt bei uns noch nicht als Medium (was es sonst ist konnte mir aber auch niemand erklären) und es ist daher theoretisch nicht erlaubt, dort Fotos zu veröffentlichen. Österreichische Pressefotografen dürfen ausschließlich Fotos an Printmedien verkaufen – aber davon kann kaum jemand leben, schon gar nicht bei unseren Preisen!
    Ich hab mir mit dem “Besitz” mehrerer Gewerbe über die Gesetzeshürden geholfen – was natürlich auch nicht die Quintessenz ist. Von den Kosten ganz zu schweigen.
    Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass bei es bei uns eher geduldet wird, auf Staatskosten zu leben als auf eigenen Beinen zu stehen.
    Fazit: Am besten nach Deutschland auswandern!

  34. ali sagt:

    hi!

    meine frage ist sehr wichtig. ich habe als österreichkischer staatsbürger mit hauptwohnsitz in ö eine gewerbe als fotograf in deutschland angemeldet.
    laut steuerberater sei das kein problem. ich führe aber meine aufträäge zu 90% in österreich aus. ist das so nun erlaubt oder geht das gar nicht? ich habe ja eine deutsche firma undeinen firmensitz in deutschland und warum sollte ich da nicht als fotograf tätig sein dürfen?

    was soll ich den jezt machen? heißt das was du schreibst dass ich eigentlich gar nicht fotografieren dürfte?

    lg

    ali

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