Redaktioneller Beitrag01.04.2008 / 11:40

Photoshop Express & Verlorene Bildrechte : Kein Aprilscherz

Photoshop Express & Verlorene Bildrechte : Kein Aprilscherz

Darüber werden wohl die wenigsten Lachen können : Wer Adobe’s Photoshop Express nutzt, bearbeitet nicht nur seine Bilder sondern tritt nebenher auch fast alle Bildrechte an Adobe ab.

Letzten Donnerstag launchte Adobe ein Online – Tool, mit welchem jeder seine Fotos direkt im Browser bearbeiten kann. Und das im Stile Photoshops, mit vielen netten Features wie z.B. einer Bildgallerie, die so schlecht gar nicht aussieht. Photoshop Express ähnelt Tools wie Picnik.com, Splashup.com oder FlauntR.com. Bilder können damit problemlos online editiert, eingefärbt und bei manchen sofort im Web eingebunden werden. Eine feine Sache – eigentlich.

Dennoch ist in Frage zu stellen, ob sich Adobe mit diesem Hochglanz – Gerät eher Freund oder Feinde machen wird. Denn tief drinnen in den Nutzungsbedingungen sitzt ein dicker Wurm, welcher dem ein oder anderen Fotografen das Geschäft zerfressen kann.

Warnmeldung und die Suche mit der Lupe

Heute morgen bekam ich von einem guten Freund eine Mail, mit der Warnung, Photoshop Express unter keinen Umständen zu nutzen und bestehende Nutzerkonten umgehend aufzulösen. . Aufgrund eines Artikels der TAZ war auf Adobe’s krumme Tour aufmerksam geworden. Nachdem ich den Artikel mehrfach gelesen hatte (es ist einfach nicht zu fassen) begab ich mich selbst auf die Suche nach der entstprechenden Klausel. Dabei viel mir auf, dass ich schon sehr gründlich suchen musste, um den Text zu finden. Lesbar ist er hier und lautet wie folgt (Zitat) :

8. Use of Your Content.
1. Adobe does not claim ownership of Your Content. However, with respect to Your Content that you submit or make available for inclusion on publicly accessible areas of the Services, you grant Adobe a worldwide, royalty-free, nonexclusive, perpetual, irrevocable, and fully sublicensable license to use, distribute, derive revenue or other remuneration from, reproduce, modify, adapt, publish, translate, publicly perform and publicly display such Content (in whole or in part) and to incorporate such Content into other Materials or works in any format or medium now known or later developed.

Die TAZ drückt das Ganze so aus :
“So darf der Anbieter laut Nutzungsbedingungen, die der User erst nach zwei Klicks zu sehen bekommt, eingestellte Fotos nach Belieben verändern, mit ihnen Geld verdienen, sie weiterverkaufen, aufführen, für Werbeformen nutzen und in allen Medien verwenden, die in den nächsten Jahrzehnten erfunden werden – und zwar weltweit. Zurückziehen kann der Fotograf diese Rechte nicht, sie gelten für immer. Einnahmen darf er auch nicht erwarten: Die Übertragung erfolgt kostenlos.”

Update : Dank meiner Leser wissen wir nun, dass Adobe den Fehler zugegeben hat und heftig zurückrudert

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Dies ist ein Artikel von Martin Gommel.

Als Herausgeber von KWERFELDEIN sinnt Martin hier mit Autoren, Gesprächspartnern und Lesern in Wort & Bild der Fotografie nach. Meist mit einer gesunden Prise Skepsis, dem Ziel, den kreativen Horizont zu erweitern und einem Augenzwinkern. ;-)

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Kommentare

  1. Blickwinkel sagt:

    Mein Gott, du bist aber nicht auf dem neuesten Stand.
    Adobe hat diese Klausel schon längst wieder rausgenommen.

    Man sollte schon seriös Recherchieren, das ist wohl das mindeste.

  2. @Blickwinkel : Echt ? Ich seh sie immer noch. Unten bei 8.

  3. Phil sagt:

    Kein Grund zur Panikmache!! Hat sich doch schon fast erledigt: “Adobe gibt Fehler zu – Grabsch-Klausel soll verschwinden” http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,543895,00.html

  4. Blickwinkel hat recht. Guckst du hier: http://www.golem.de/0803/58668.html

    Ich bin letzte Woche zunächst auch aus den Latschen gefallen, als ich das gelesen hatte. Aber das wird nun anscheinend korrigiert.

  5. @Alle : Oh – alles klar, das habe ich nicht gewusst – Danke für die Info !

  6. Jan sagt:

    Guten Morgen. ;)
    Ganz davon abgesehen spricht es aber dennoch für sich, dass überhaupt erst so eine Klausel in die Nutzungsbedingungen gewandert ist. Ob absichtlich oder unabsichtlich bleibt dahingestellt.

  7. boris sagt:

    abgesehen von der Tatsache, dass solche Klauseln natürlich eine S… *ähhm* Wutzerei sind, muss sich natürlich jeder darüber klar sein, dass mit dem Einstellen von Bildern in ein öffentlich zugängliches Portal, dem Schindluder Tür und Tor geöffnet sind. Das gute alte copy & paste ist quasi nicht zu verhindern – siehe die auch hier schon geführten Diskussionen über Bilderklau bei Flickr, etc. Trotz allem ist es natürlich dreist was Adobe hier versucht hat. Ein Schelm wer böses dabei denkt ;-)

  8. Matze sagt:

    Tja, zu spät. Account ist schon wieder gelöscht. Da können die sich 100 mal entschuldigen. :(

  9. Eldersign sagt:

    was ich mich frage, habt adobe wirklich drauf spekuliert, das sowas durchgeht oder unentdeckt bleibt?

    und auch wenn die jetzt zurückrudern, für mich hat sich das ding erledigt…

  10. Viktor sagt:

    nunja, ob man Adobe jetzt meidet oder nicht, für viele wird es DAS Tool ohne Alternativen bleiben

  11. [...] wollte ich ja ins Bett, aber gerade lese ich noch bei kwerfeldein.de einen Artikel zu ‘Photoshop Express & Verlorene Bildrechte : Kein Aprilscherz und musste erst doch noch etwas in meinen Unterlagen ‘wühlen’ – ob ich mich, an [...]

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