Redaktioneller Beitrag05.03.2008 / 13:39

Dringend : Copyright vs. Flickr-Badge

Verletzt man durch die Einbindung des Flickr-Batches auf einer Webseite potentiell das Copyright von Flickr-Fotografen ? Diese Frage stellt heute Kai Müller (Designer) an die Experten des Bildrechtes :

Zu lösendes Problem :

Wir nutzen auf einer Seite über England ein von flickr angebotenes Batch. Das Batch durchsucht nach unseren Vorgaben die flickr Datenbank auf bestimmte Tags, und zeigt dann Tumbnails passender Fotos der flickr User an. Die Tumbnails verlinken auf das Original-Bild der User, und werden vom flickr-Server geladen.

Im Flickr-Forum hat sich nun ein User darüber beschwert, dass auf der Seite seine Fotos “eingebunden” sind, und dass wir damit sein Copyright, und natürlich auch das aller anderen Fotografen, die ihre Fotos nicht auf Creative Commons-Basis freigegeben haben, verletzen.”

Kai Müller’s Arbeitgeber möchte unter keinen Umständen das Recht des Einzelnen Fotografen in irgendeiner Weise verletzen. Ganz im Gegenteil – denn Kai Müller ist selbst bei Flickr tätig und sich deshalb der Problematik voll bewusst.

Details und Faktoren
Die Fragestellung ergibt u. A. daraus, dass Flickr selbst dieses Badge zur Verfügung stellt und auf der zugehörigen Webseite dieses folgend beschreibt :

Brisant & Dringend : Copyright und Flickr-Badge

You will be able to select to display photos from your own collection, one of your groups, or everyone’s photos.”

Creative Commons LicenseHinzu kommt, dass es keine Möglichkeit gibt, ausschliesslich Bilder zu selektieren, welche unter den Creative Commons stehen. Dies erschwert die Lage deutlich, denn somit ist es vorhersehbar, dass über lange oder kurze Dauer das Recht eines Fotografen verletzt wird.

Weisst Du was ?
Dein Wissen und Deine Meinung sind gefragt ! Wenn Du zu diesem Sachverhalt etwas relevantes zu sagen hast, freue ich mich über Deinen Kommentar hier oder in Kai’s Artikeln : Flickr Copyrights und Copyright-Verletzung durch Einbindung des flick-Batch ?


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Dies ist ein Artikel von Martin Gommel.

Als Herausgeber von KWERFELDEIN sinnt Martin hier mit Autoren, Gesprächspartnern und Lesern in Wort & Bild der Fotografie nach. Meist mit einer gesunden Prise Skepsis, dem Ziel, den kreativen Horizont zu erweitern und einem Augenzwinkern. ;-)

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Kommentare

  1. Kai Müller sagt:

    Danke für’s Aufgreifen.

  2. @ Kai: Gerne ! Bin gespannt, wie sich das entwickelt !

  3. Sam sagt:

    Steht zu diesem Thema vielleicht etwas in den Nutzungsbedingungen/AGB von Flickr? Meist klickt man die ja einfach nur weg und würde gar nicht sehen wenn da etwas steht wie ‘sie stimmen zu das ihre Bilder unter diesen oder jenen Umständen irgendwo angezeigt werden’.

    Bin selber kein Flickr-Nutzer und kenne deren AGBs nicht, aber das wäre die erste Stelle wo ich mal nachsehen würde.

  4. Marcus sagt:

    Oh, da bin ich ja mal gespannt! LG, Marcus

  5. Interessante Frage. Habe bisher nichts genaues finden können. Ich gehe jedoch davon aus, dass es keine Copyright Probleme bei der Nutzung dieser Funktion geben sollte, da Flickr diese ausdrücklich und offiziell zur Verfügung stellt. Und zwar ohne auf eventuelle Copyright-Einschränkungen hinzuweisen. Es wäre ja auch gar nicht umsetzbar, z.B. alle Urheber von Bildern mit dem tag “sunset” nach Nutzungsrechten zu fragen. Da heißt es nämlich gerade:
    “We found 1,849,850 results for photos tagged with sunset.”
    :) Und jetzt sind es vermutlich schon wieder 100 mehr.
    Ein weiterer Punkt: das Badge ist ja nur eine Art “visueller Link” auf das Originalfoto im Stream des Flickr-Users.

    Fazit: Cool down!

    Hochachtungsvoll,

    Matze
    http://www.flickr.com/photos/mace2000/

  6. rajue sagt:

    Ich sehe das so wie Matthias. Wahrscheinlich stimmt man in den AGBs irgendwo der Verwendung zu. Ist doch auch egal, die Badges sind winzig und verlinken immer auf das jeweilige Foto. Kann also nur positiv sein, oder?

  7. gato sagt:

    Zu dem Thema:

    http://www.phototrash.de/2008/02/01/lizenzen/

    … hier vorab als Hinweis:
    selbst, wenn da ausschließlich Bilder, die unter CC lizenziert wurden, angezeigt würden – ja, selbst dann müssten immer noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, dass das zulässig ist, denn CC-lizenzierte Bilder sind keineswegs “Freiwild” sondern der Urheber gibt sie eben zur Weiterverwendung frei, wenn der “Weiterverwender” die gestellten Forderungen erfüllt.
    Diese Forderung besteht in jedem Fall zumindest in der namentlichen Erwähnung des Urhebers.

    Aber: I’m not a lawyer :)

    Tipp:

    http://www.jcast.de//index.php?option=com_content&task=view&id=53&Itemid=12
    und
    http://www.jcast.de//index.php?option=com_content&task=view&id=44&Itemid=12

    … klasse Podcast, der das Thema behandelt.

  8. Sam sagt:

    Nur mal so am Rande, hat Flickr keinen Support den man mal fragen könnte?

  9. Sebastian sagt:

    Das Copyright hat eigentlich nichts damit zu tun, wo das Bild zu sehen ist oder ob z.B. Flickr einen Badge anbietet. Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen. Und der darf entscheiden, was damit geschieht. Wenn eine CC-Lizens besteht, hat er über eine Verwendung grundsätzlich entschieden. Wenn er “(c) Alle Rechte vorbehalten” auswählt, heißt das, dass er JEDER Verwendung erst zustimmen muss …also auch Badges oder Ähnlichem.

  10. Kai Müller sagt:

    Hallo, danke für eure Meinungen. Da die Diskussion mittlerweile an vier Stellen läuft kurz den Hinweis auf meinen usprünglichen Beitrag. Den flickr Support habe ich bereits angeschrieben, bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen.

  11. Michael sagt:

    Ich stimme Sebastian zu, dass das Urheberrecht immer beim Fotografen liegt. Wenn er allerdings ein Bild bei Flickr hochlädt, dann räumt er Yahoo dank der AGB gewisse Rechte ein. Ich paste hier mal die wichtigen stellen der AGB (leider in Englisch, die deutschen dürften aber ähnlich sein):
    “Yahoo! does not claim ownership of Content you submit or make available for inclusion on the Service.”
    – soweit so gut. Das würde nach deutschem Recht auch gar nicht gehen so weit ich weiss. Urheberschaft kann nicht veräußert oder weitergegeben werden.
    “However, with respect to Content you submit or make available for inclusion on publicly accessible areas of the Service, you grant Yahoo! the following worldwide, royalty-free and non-exclusive license(s), as applicable:
    With respect to photos, graphics, audio or video you submit or make available for inclusion on publicly accessible areas of the Service other than Yahoo! Groups, the license to use, distribute, reproduce, modify, adapt, publicly perform and publicly display such Content on the Service solely for the purpose for which such Content was submitted or made available.”
    – aha. Wenn ich also ein Bild bei flickr hochlade, dann räume ich ihnen das Recht ein, das Bild öffentlich zur Schau zu stellen. Damit räume ich flickr gleichzeitig ein, das Bild über öffentliche Schnittstellen zur Schau zu stellen.

    Um jetzt zur deutschen Rechtsprechung zu kommen: Es gibt in dieser Hinsicht einige Urteile, und alle sehr verschieden. Meist hilft es einfach, den Seitenbetreiber darauf hinzuweisen, denn diese sind sich der Problematik einfach nicht bewusst. Aber wie gesagt, Yahoo hat sich mit seinen AGBs in meinen Augen abgesichert.

  12. R. Kneschke sagt:

    Ich hatte erst letzte Woche ein Fall, dass ein Spam-Webseitennetzwerk Fotos von mir benutzt, die bei Flickr drin stehen, allerdings deutlich als urheberrechtlich geschützt markiert sind. Da ich mit diesen Fotos Geld verdiene, sehe ich es nicht ein, irgendwelchen Spam-Netzwerken bei ihren Machenschaften zu helfen und habe meine Agentur um rechtliche Unterstützung gebeten…

    mein Fall ist jedoch insofern anderns als dass nicht meine Dia-Show genutzt wird, sondern einzelne Fotos.

  13. Mr. Quick sagt:

    Der Artikel ist leider schon älter aber wohl sind die Fragen zu diesem zu diesem immer noch aktuell.

    Fakt ist, das einige Leute immer wieder zu diesem Themen ein Statement abgeben, aber eigentlich mehr aus dem Bauch heraus ihre Meinung bilden obwohl sie anscheinend nicht die leiseste Ahnung davon haben.

    Zur Sache.. Aktuell habe ich auch eine Webseite entdeckt die die Flickr API nutzt um meine Fotos einzubinden und zu zeigen. Ich habe mir über die EInschätzung der Sachlage die Meinung von 2 Medienanwälten eingeholt um mein weiteres Vorgehen zu planen.

    Ergebnis – es ist eine klare Urheberrechtsverletzung mit allen Konsequenzen die daraus resultiren. Auch Finanziell.

    Natürlich werde ich hier auch wie immer auf der Grundlage der MFM Liste den Schadensersatz berechnen zzg. 100% Aufschlag wegen fehlenden Urhebernachweisen.

    Mein Tipp für alle zu diesem Thema. Wenn nicht komplett geklärte Rechte vorliegen verzichtet alle auf die Einbindung von fremden Werken über Feeds, XML oder was es sonst noch an technischen Möglichkeiten gibt.

    Das Argument das es die Schnittstellen gibt bzw. die Fotos seien bei Flickr öffentlich, ist kein Argument diese Fotos auf seiner eigenen Webseite einzubinden. Genauso gut könnte man dann auch Argumenteren das Fotos ja schliesslich dafür da sind gezeigt zu werden und damit wäre es jedermanns Recht diese auch zu zeigen.

    Ein Rechenbeispiel. Die aktuelle MFM Liste 2011 – Online Nutzung – Mindestbetrag für 1 Woche ist EUR 60.- Höhere Preise sind möglich, sogar bis in den vierstelligen Bereich. Pro Foto wohlbemerkt. Jeder kann sich wohl vorstellen welches finanzielle Himmelfahrtskommando es bedeuten kann solche Bildquellen anzuzapfen, ohne die Bildrechte geklärt zu haben.

    Bei einem Flckr Fotostream wo schnell mal einige Tausend Fotos schnell eingebunden sind ein wirkliches Abenteuer.

    Jeder Richter wird demjenigen grob fahrlässiges Handeln bescheinigen. Und wie wir wissen schützt das leider,auch wenn es irrtümlich geschieht, nicht davor zur Rechenschaft gezogen zu werden.

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